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SwissBoardForum 2024 - 3 | Oberleitung der Gesellschaft durch den Verwaltungsrat
UNÜBERTRAGBARE UND UNENTZIEHBARE AUFGABE | Das Aktienrecht weist dem Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft unübertragbare und unentziehbare Aufgaben zu. So verlangt das Gesetz vom Verwaltungsrat unter anderem, dass er die Oberleitung der Gesellschaft ausübt und die nötigen Weisungen erteilt. Ein Überblick über die praktische Bedeutung dieser Pflicht.
13. September 2024
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